AGB, Haftung und Widerrufsrecht

1. Vertragsgegenstand / Anwendungsbereich der AGB
a) Die nachstehenden Versand- und Verkaufsbedingungen im Fernabsatz (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen, bei denen die EVO Payments International GmbH, Elsa-Brändström-Straße 10-12, 50668 Köln, Waren an ihre Kunden im Wege des Fernabsatzes versendet bzw. verkauft. Sie haben auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen dieser Art Gültigkeit, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

b) Diese AGB gehen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor, auch wenn EVO Payments International GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsgegenstand, Spezifikationen, Subunternehmer
a) EVO Payments International GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik bei Vertragsschluss und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich für die Sollbeschaffenheit der von EVO Payments International GmbH versendeten bzw. veräußerten Waren sind Durchschnittsausfallmuster. Die in den Informations- oder Angebotsunterlagen bzw. im Webshop wiedergegebenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Lebensdauer von Batterien bzw. Akkus betragen maximal 6 Monate.

b) Technische oder konstruktive Änderungen des Materials der angebotenen und beschriebenen Waren in Prospekten, auf Preislisten, im Webshop etc. bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Gegenrechte hergeleitet werden können. EVO Payments International GmbH ist insbesondere berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Spezifikationen der verkauften Ausrüstungsstücke jederzeit – vor oder nach Lieferung – zu ändern, falls dies aus technischen Gründen oder zur Erfüllung gesetzlicher bzw. behördlicher Bestimmungen sowie Anordnungen erforderlich ist.

c) Es ist EVO Payments International GmbH gestattet, Leistungen nach diesem Vertrag insgesamt oder zum Teil an geeignete und qualifizierte Subunternehmer zu übertragen.

3. Widerrufsbelehrung

a) Widerrufsrecht
Sind Sie Verbraucher, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

EVO Payments International GmbH
Prinz-Ludwig-Str. 5
92637 Weiden
Faxnummer: 0961 – 38939 83 450
Email: kartensysteme@samhammer.de

b) Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache für uns mit deren Empfang.

4. Preise und Zahlungen des Kunden– Fälligkeit / Zahlungsverzug, Suspendierung / Aufrechnung
a) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro („€“) und gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Bei Fakturierung in anderer Währung als Euro gilt der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vereinbart. Die Preise verstehen sich einschließlich Verpackung und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten sind jeweils in der Preisliste und/oder auf der Webseite aufgeführt.

b) Die von dem Kunden an EVO Payments International GmbH zu entrichtenden Preise für die Lieferungen von Waren verstehen sich netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere Steuern, die sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen und Lieferungen beziehen, sind zusätzlich zu den im Leistungsangebot angegebenen Preisen zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt mit dem zurzeit der Leistungserbringung gültigen Satz und wird in der Rechnung getrennt aufgeführt.

c) Der Kaufpreis und die Versandkosten für Kaufgegenstände werden unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die fälligen Beträge werden bei Bestandskunden der  EVO Payments International GmbH, die im Rahmen eines Kartenakzeptanzvertrages eine Einzugsermächtigung erteilt haben, per Lastschrift vom Konto eingezogen. Bei Neukunden, die keinen Kartenakzeptanzvertrag mit der EVO Payments International GmbH abgeschlossen haben, ist die Zahlung nur mit Kreditkarte (Master Card oder VISA) möglich.

d) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist EVO Payments International GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen aus Geschäften handelt, an denen kein Verbraucher beteiligt ist. Im Übrigen ist EVO Payments International GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu fordern. Für die infolge des Zahlungsverzuges erstellten Mahnungen erhebt EVO Payments International GmbH eine Bearbeitungsgebühr von € 15,- €. EVO Payments International GmbH kann einen höheren Verzugsschaden nachweisen und dann geltend machen.

e) Gegen Ansprüche der EVO Payments International GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis zu. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die EVO Payments International GmbH ist ausgeschlossen.

5. Liefer- und Leistungszeit, Warenannahme, Leistungsverzug, Gefahrenübergang und Verpackung
a) Die von der EVO Payments International GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

b) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die der EVO Payments International GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördlichen Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten der EVO Payments International GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat EVO Payments International GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen EVO Payments International GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

c) Im Übrigen kommt EVO Payments International GmbH erst dann in Verzug, wenn der Kunde EVO Payments International GmbH schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 3% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

d) Die Kosten der Annahme und der Versendung der Ware fallen ab Versandstation dem Vertragspartner zur Last. Über den Versandweg und die Versandart entscheidet EVO Payments International GmbH.

e) Die Gefahr geht auf den Kunden über sobald die Ware die Versandstation verlässt; dieses gilt auch dann, wenn der Kunde die Kosten für den Versand nicht zu tragen hat. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist. Verzögert sich die Absendung der Ware durch einen Umstand, den EVO Payments International GmbH nicht zu vertreten hat, oder macht EVO Payments International GmbH von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft über.

f) Der Kunde verpflichtet sich, Transport- und Verpackungen fachgerecht und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Übernahme dieser Pflichten durch den Besteller ist im Verkaufspreis bereits berücksichtigt.

6. Eigentumsvorbehalt / Keine Verfügung oder Belastung
Die EVO Payments International GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller ihr zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Die Weiterveräußerung bzw. die Übertragung des Eigentums oder Besitzes an Waren, die im Eigentum der EVO Payments International GmbH stehen an Dritte, ist nicht gestattet. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die im Eigentum der EVO Payments International GmbH stehenden Waren von Belastungen jeglicher Art (insbesondere Pfändungen etc.) freizuhalten. Erfolgt dennoch eine Belastung, hat der Kunde der EVO Payments International GmbH hiervon unverzüglich schriftlich, unter Erteilung aller erforderlichen Auskünfte, Mitteilung zu machen. Es ist weiterhin verpflichtet, die mit der Belastung in Zusammenhang stehenden Unterlagen zu übersenden sowie eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dass die belastete Ware im Eigentum der EVO Payments International GmbH steht. Der Kunde hat die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung dieser Belastung, insbesondere Interventionsprozesse zu tragen.

7. Gewährleistung für Waren
a) Für die von EVO Payments International GmbH gelieferten neuen Waren übernimmt EVO Payments International GmbH die Gewähr für eine Dauer von 12 Monaten, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Abschluss von Kaufverträgen über gebrauchte Waren ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

b) Die Gewährleistungsrechte des Kunden bei Mängeln verjähren ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

c) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

d) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

e) Bei begründeten Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüchen hat der Kunde das schadhafte Teil bzw. das Gerät zur Reparatur an EVO Payments International GmbH  zu schicken.

f) EVO Payments International GmbH kann nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten. Erst wenn mindestens 2 Nachbesserungsversuche in angemessener Frist fehlgeschlagen sind, kann der Kunde die Wandlung des Geschäfts, oder Minderung des Kaufpreises geltend machen.

g) Der Kunde ist zur pfleglichen Behandlung der vertragsgegenständlichen Waren verpflichtet. Dies bedeutet unter anderem, dass die Waren mit äußerster Sorgfalt zu behandeln, zu verwahren und gegen Beschädigung zu schützen sind. Der Kunde wird hinreichend qualifiziertes Personal einsetzen und die mitgeteilten Anwendungs- und Bedienungsanleitungen zu beachten.

h) Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der EVO Payments International GmbH ist, dass der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

i) Änderungen und Anbauten, die der Kunde an Waren, die im Eigentum der EVO Payments International GmbH stehen vornehmen will, bedürfen der Zustimmung der EVO Payments International GmbH Sofern der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an Terminals oder Waren vornimmt oder vornehmen lässt, entfallen alle Ansprüche wegen Mängeln gegenüber der EVO Payments International GmbH, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die in Rede stehenden Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Wartung hierdurch nicht erschwert wird.

8. Besonderheiten bei dem Verkauf von POS-Terminals, Nutzungsrecht an der Terminal-Software
a) Bei dem Verkauf von POS-Terminals sichert die EVO Payments International GmbH dem Kunden zu, dass die vertragsgegenständlichen Terminals die von der deutschen Kreditwirtschaft über deren Zentralen Kreditausschuss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen erfüllen. Diese Zusicherung gilt nicht bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Terminal. Ändern sich nach dem Verkauf des Kartenterminals die Anforderungen der Kreditwirtschaft, so ist es alleinige Angelegenheit des Kunden, alle notwendigen Änderungen an dem Terminal auf seine Kosten vornehmen zu lassen

b) Der Kunde ist berechtigt, die Software, die auf den im Rahmen eines Kaufvertrages von der EVO Payments International GmbH erworbenen Terminals installiert ist, zur elektronischen Autorisierung und Abrechnung von Kredit- und Zahlungskarten zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Jegliche Vervielfältigung sowie jegliche Verbreitung unberechtigterweise hergestellter Vervielfältigungsstücke ist unzulässig, verletzt die Rechte der EVO Payments International GmbH und/oder die Urheberrechte Dritter und wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

c) Sofern EVO Payments International GmbH fehlerhafte POS-Terminals, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile im Rahmen der Mängelbeseitigung oder Gewährleistung repariert oder austauscht, ist der Kunde verpflichtet in dem dafür erforderlichen Umfang sicher zu stellen, dass vor dem Austausch bzw. der Reparatur Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernt werden. Die EVO Payments International GmbH hat das Recht, zur Erhöhung der Funktionssicherheit technische Änderungen an den Terminals vorzunehmen, es sei denn, dies sei dem Vertragsunternehmen im Einzelfall nicht zumutbar.

9. Herausgabe von Terminals und Waren
Ist der Kunde gegenüber der EVO Payments International GmbH zur Herausgabe von Terminals oder sonstigen Waren verpflichtet, wird es diese Waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die EVO Payments International GmbH zurückzusenden (Regelfall), oder – auf gesonderte Aufforderung seitens EVO Payments International GmbH – nach vorheriger Terminsabstimmung EVO Payments International GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten, den Zugang zu den Terminals einschließlich sonstiger im Rahmen des Vertrages überlassenen Einrichtungen und sonstigen Waren gewähren und den Abbau gestatten, es sei denn das ist aus nicht von dem Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich. Kommt der Kunde der Verpflichtung zur Rückgabe nicht oder nicht rechtzeitig nach, so hat der Kunde der EVO Payments International GmbH den Schaden zu ersetzen, der durch die verspätete und/oder unterbliebene Rückgabe entstanden ist.

10. Haftung der EVO Payments International GmbH
a) Eine Haftung der EVO Payments International GmbH sowie ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schadensersatz besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für eine Haftung aus Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die EVO Payments International GmbH für unmittelbare Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 5.000,– EUR je Schadenereignis. Dieselbe Begrenzung gilt auch bei grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der EVO Payments International GmbH sind.

c) In jedem Fall ist die Haftung auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und von der anderen Partei nicht beherrschbaren unmittelbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insb. entgangenen Gewinn) ausgeschlossen.

d) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, verjähren seine Ansprüche auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, spätestens ein Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem das Kunde von dem Schaden, den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.

11. Schriftform, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Gerichtsstand, fremdsprachige Version
a) Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der vorliegenden Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

b) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung

am nächsten kommt

c) Sollten die dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Umstände eine wesentliche und von diesen Bedingungen nicht berücksichtigte Veränderung erfahren, so verpflichten sich die Vertragsparteien, die Bedingungen den geänderten Umständen anzupassen.

d) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wenn der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder der Kunde den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus Deutschland verlegt oder dieser nicht bekannt ist. Die EVO Payments International GmbH kann den Kunden jedoch auch an einem anderen für den Kunden oder die betreffende Streitigkeit zuständigen Gerichtsstand verklagen.

e) Eine etwaige fremdsprachige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird nur als Hilfestellung zur Verfügung gestellt. Die deutsche Fassung, die dem Kunden jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird, ist die allein maßgebende.